Essen unterm Eiffelturm
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

für

Teil (1)  - Veranstaltungen (z.Bsp. Menüabende) durch das Salü
Teil (2) - Raummiete, Kundenveranstaltungen, Seminare, Bankett

(1) AGB Veranstaltungen (z.Bsp. Menüabende) durch das Salü

A.        Geltungsbereich

 Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Reservierungen sowie Bewirtungen des Bistrorants der Firma Historisches Backhaus / Salü Leipzig, Uwe Naumann, Ludwig-Hupfeld-Straße 2, 04178 Leipzig(nachfolgend Salü Leipzig genannt).

 Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für zukünftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (auch per Telefon), per Email, Online-Reservierung oder auf andere Weise erfolgen.

 B.        Reservierungen und Stornierungen

 Das Salü Leipzig weißt nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen auf und die angebotenen Speisen werden stets frisch und aufwändig zubereitet, daher können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Bei größeren Reservierungen müssen wir andere Interessenten abweisen. Der Schaden, welcher dem Salü Leipzig durch eine unangemessen kurzfristige Absage oder Nichteinhaltung von Reservierungen entsteht, ist aus dem Grund erheblich. Daher behält sich das Salü Leipzig verständlicherweise vor, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen geltend zu machen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Sie in so einem Fall nicht nochmal extra benachrichtigen.

1) Wir behalten uns vor, eine Reservierung für unsere eigenen Veranstaltungen (insbesondere an stark nachgefragten Tagen, wie z.B. Silvester) nur gegen Anzahlung vorzunehmen. 

2)     Reservierungen sind hinsichtlich der Anzahl der reservierten Plätze und von uns bekanntgegebenen Anfangszeit verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 10 Tage vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Bei Reservierungen für Menü Abende ist eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor der Veranstaltung möglich. 

 3)     Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Klausel B.2) genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 50,00 zu berechnen oder aber die in Ziffer B.1) genannte Anzahlung einzubehalten. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze nicht in Anspruch genommen werden, also die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.

 4)     Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, ist das Salü Leipzig zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Klausel B.3)

 5)     Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 20 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Klausel B.3) und B.4) gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die das Salü Leipzig durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Klausel B.3) anrechnen lassen.

6)     Die Regelungen in Klausel B.5) finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Aufgrund unseres Raumkonzeptes als auch bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen ist das Salü Leipzig an eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden.

C.        Rücktritt des Salü Leipzig

1)     Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Salü Leipzig in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2)     Wird eine vereinbarte oder verlangte Anzahlung zu einer Veranstaltung auch nach Verstreichen einer vom Salü Leipzig gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Salü Leipzig ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3)     Ferner ist das Salü Leipzig berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Salü Leipzig nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• das Salü Leipzig begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Salü Leipzig in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;

4)     Bei berechtigtem Rücktritt des Salü Leipzig entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

D.       Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

1)     Zahlungen sind in Euro und grundsätzlich durch Bar- oder EC-Zahlung zu entrichten.

2)     Wir sind nicht verpflichtet, 200-Euro-Scheine oder 500-Euro-Scheine als Zahlungsmittel anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeden Abend nur begrenzte Wechselgeldvorräte in unserem Haus vorhalten.

E.        Gutscheine

Für die Einlösung von Gutscheinen, die durch das Salü Leipzig ausgegeben werden, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

1)     Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der im Salü Leipzig angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich.

2)     Ein Gutschein kann jeweils nur einmal (bis zur Höhe des darin ausgewiesenen Gesamtbetrages) zur Zahlung eingesetzt werden. Eine Aufteilung des Gutscheinbetrages (z. B. auf mehrere Besuche) ist nicht möglich.

3)     Etwa verbleibende Restbeträge (für den Fall, dass der Preis der konsumierten Speisen und Getränke den im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig erreicht) können wir nicht auszahlen.

F.        Haftung

Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen gelten die folgenden Bedingungen:

1)     Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursacht werden.

2)     Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oderErfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haften wir nur, wenn

   wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 

   Pflichten zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen von Kunden verletzt werden und diesen unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist.

3)     Unsere Haftung ist in den in Klausel F.2) genannten Fällen auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen haften wir für einfache Fahrlässigkeit nicht.

4)     Die Haftungseinschränkungen gemäß Klausel F.2) und F.3) gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Siegelten zudem nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer Garantie sowie für alle anderen Fälle, in denen die gesetzlichen Haftungsregeln zwingend sind.

5)     Die vorstehenden Regelungen in dieser Klausel F. gelten entsprechend für eine etwaige persönliche Haftung unserer Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

G.       Schlussbestimmungen

1)     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2)     Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leipzig.

3)     Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Salü Leipzig. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Leipzig.

4)     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5)     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

AGB_Salü_Veranstaltungen/24.06.2020 


(2) AGB Raummiete, Kundenveranstaltungen, Seminare, Bankett

A.     Geltungsbereich

1)     Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Bistrorants der Firma Historisches Backhaus / Salü Leipzig, Uwe Naumann, Ludwig-Hupfeld-Straße 2, 04178 Leipzig(nachfolgend Salü Leipzig genannt) - zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Salü Leipzig.

2)      Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Salü Leipzig, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3)     Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

B.     Vertragsabschluss,-partner,Haftung,Verjährung

1)     Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Salü Leipzig zustande; diese sind die Vertragspartner.

2)     Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Salü Leipzig eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Das Salü Leipzig haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Salü Leipzig die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Salü Leipzig beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Salü Leipzig beruhen. Einer Pflichtverletzung des Salü Leipzig steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Salü Leipzig auftreten, wird das Salü Leipzig bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Salü Leipzig rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.Alle Ansprüche gegen das Salü Leipzig verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Salü Leipzig beruhen.

 C.     Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1)     Das Salü Leipzig ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von dem Salü Leipzig zugesagten Leistungen zu erbringen.

2)     Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Salü Leipzig zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Salü Leipzig an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).

3)     Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von dem Salü Leipzig allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

4)     Rechnungen des Salü Leipzig ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Salü Leipzig ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Salü Leipzig berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Salü Leipzig bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Salü Leipzig ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Salü Leipzig aufrechnen oder mindern.

D.     Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1)     Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Salü Leipzig geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Salü Leipzig. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Salü Leipzig zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

2)     Sofern zwischen dem Salü Leipzig und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Salü Leipzig auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber des Salü Leipzig ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß D.1) Satz 3 vorliegt. 

3)     Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Salü Leipzig berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4)     Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5)     Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Salü Leipzig berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6)     Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3) bis 5) berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

E.      Rücktritt durch das Salü Leipzig

1)     Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Salü Leipzig in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Salü Leipzig auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2)     Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel C.4) verlangten Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Salü Leipzig ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3)     Ferner ist das Salü Leipzig berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Salü Leipzig nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Salü Leipzig begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Salü Leipzig in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Salü Leipzig zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel A.2) vorliegt.

4)     Bei berechtigtem Rücktritt des Salü Leipzig entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

F.      Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

1)     Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Salü Leipzig mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Salü Leipzig.

2)     Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von dem Salü Leipzig bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 

3)     Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4)     Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Salü Leipzig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5)     Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Salü Leipzig diesen Abweichungen zu, so kann das Salü Leipzig die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Salü Leipzig trifft ein Verschulden.

G.     Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.       Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Salü Leipzig. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

H.      Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1)     Soweit das Salü Leipzig für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Salü Leipzig von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2)     Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Salü Leipzig bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Salü Leipzig gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Salü Leipzig diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Salü Leipzig pauschal erfassen und berechnen.

3)     Der Kunde ist mit Zustimmung des Salü Leipzig berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Salü Leipzig eine Anschlussgebühr verlangen.

4)     Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Salü Leipzig ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5)     Störungen an vom Salü Leipzig zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Salü Leipzig diese Störungen nicht zu vertreten hat.

I.       Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1)     Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Bistrorant. Das Salü Leipzig übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Salü Leipzig. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2)     Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Salü Leipzig berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Salü Leipzig berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Salü Leipzig abzustimmen.

3)     Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Salü Leipzig die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Salü Leipzig für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

J.       Haftung des Kunden für Schäden 

1)     Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2)     Das Salü Leipzig kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

K.     Schlussbestimmungen

1)     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2)     Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leipzig.

3)     Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Salü Leipzig. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Leipzig.

4)     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5)     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

AGB_Raummiete_Kundenveranstaltungen/20.02.2020 

 
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